Der Notar

Der Notar ist der unparteiliche und unabhängige Berater der Beteiligten bei schwierigen Rechtsgeschäften. Er wird nach besonderen Prüfungen und Fachkundenachweisen ernannt. In Berlin können nur Rechtsanwälte zu Notaren ernannt werden, die bereits langjährige Berufserfahrung haben und weitere Voraussetzungen erfüllen. Nicht einmal 10 % der Rechtsanwälte in Berlin sind auch zugleich Notare.

Der Gesetzgeber hat die Einschaltung eines Notars bei solchen Rechtsgeschäften vorgeschrieben, die für die Beteiligten weitreichende finanzielle oder persönliche Folgen haben, dazu gehören

  • der Grundstückskaufvertrag /Kauf einer Eigentumswohnung
  • der Ehevertrag
  • die Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages
  • die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie AG, GmbH oder UG.

Der Notar ist verpflichtet, die an der Beurkundung Beteiligten zu schützen und Sicherungen für alle Beteiligten vorzusehen und das Rechtsgeschäft rechtssicher abzuwickeln. Er hat dabei insbesondere Pflichten, die Beteiligten über die Bedeutung des Rechtsgeschäftes zu belehren und auch unerfahrene Beteiligte zu schützen.

Der Notar errichtet also nicht nur eine rechtssichere Urkunde, sondern berät auch umfassend über die rechtliche Bedeutung des Rechtsgeschäftes. Daher dürfen und sollen Sie in der Beurkundung gerne alle Ihre Fragen stellen.

Die Kosten sind oft geringer als angenommen. Ein Testament kostet bei einem Vermögen von 150.000 € nur 354,00 € zzgl. MwSt., gerichtlichen Hinterlegungskosten und Auslagen (ZTV und UVZ).

Bei einem notariell beurkundeten Testament erspart man sich dann auch noch in der Regel die Kosten für einen Erbschein.

Zum Download Formular Notarauftrag