Die Notarkosten sind in dem Gerichts-und Notarkostengesetz(GNotKG), einem verbindlichen Gesetz, bundeseinheitlich festgelegt. Den Notaren ist es verboten, höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu verlangen. Es ist ihnen aber auch umgekehrt nicht gestattet, auf die gesetzlich vorgesehenen Gebühren ganz oder teilweise zu verzichten. Daher kostet das gleiche Geschäft überall dasselbe Geld.
Auf den folgenden Seiten finden Sie einige Kostenbeispiele für die häufigsten Fälle:
- Notarkosten bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Notarkosten bei Testament und Erbvertrag
- Notarkosten bei einem Kaufvertrag
Gerne können Sie auch den Notarkostenrechner verwenden, um die Kosten vorab abzuschätzen. Es handelt sich dabei um einen externen Link: https://www.notarkostenrechner.com/*
* Bei der durch den Notarkostenrechner ermittelten Kostenaufstellung handelt es sich um einen ungefähren Wert, der sich an den in der Hauptsache anfallenden Kosten orientiert. Ihre individuelle Vertragsgestaltung kann daher zu abweichenden Ergebnissen führen. Als Berechnungsgrundlage dient das Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG).
Zum Download Formular Notarauftrag