Notarkosten bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Als Geschäftswert ist grundsätzlich der hälfige Vermögenswert zzgl. € 5000.- für die Patientenverfügung anzusetzen. Die Gebühr ist jedoch nach oben auf maximal € 1735 zzgl. MwSt. begrenzt. Mehr fällt also selbst bei einem Millionenvermögen in keinem Fall an. Die Errichtung einer Patientenverfügung kostet – unabhängig vom Vermögen – nur € 33,-.
Im Einzelnen betragen die Gebühren mindestens € 60 und z.B. bei folgenden Werten:
Geschäftswert | Beurkundungsgebühr |
10.000 | 75 |
25.000 | 115 |
50.000 | 165 |
250.000 | 535 |
500.000 | 935 |
alle Angaben in EUR und zzgl. Mehrwertsteuer |
Hinzu kommen jeweils die Schreibauslagen (€ 0,50 pro Seite, ab der 51.Seite 0,15 €) und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.