Notarkosten Vorsorgevollmacht

Notarkosten bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Als Geschäftswert ist grundsätzlich der hälfige Vermögenswert zzgl. €  5000.- für die Patientenverfügung anzusetzen. Die Gebühr ist jedoch nach oben auf maximal € 1735 zzgl. MwSt. begrenzt. Mehr fällt also selbst bei einem Millionenvermögen in keinem Fall an. Die Errichtung einer Patientenverfügung kostet – unabhängig vom Vermögen – nur € 33,-.
Im Einzelnen betragen die Gebühren mindestens € 60 und z.B. bei folgenden Werten:

Geschäftswert Beurkundungsgebühr
10.000 75
25.000 115
50.000 165
250.000 535
500.000 935
alle Angaben in EUR und zzgl. Mehrwertsteuer

Hinzu kommen jeweils die Schreibauslagen (€ 0,50 pro Seite, ab der 51.Seite 0,15 €) und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

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