Erbrecht

Ich bin MItglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht , sowie Mitglied in der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge) und der DGE (Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.)

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Sie sind Erbe
Sie sind enterbt worden

Wer nicht das Nachsehen haben will, muss vorsorgen! Kaum ein anderes Gebiet ist so schwierig und persönlich wie das Erbrecht.

Wir erkennen Sachverhalte, die Sie selbst nicht erkannt hätten.

Ihre Besonderheiten stehen im Vordergrund. So wissen die wenigsten kinderlosen Ehepaare, dass Ihre Eltern und Geschwister gesetzliche Miterben werden, wenn kein Testament existiert. Das kann auch passieren, wenn ein Ehepartner zusammen mit den Kindern, etwa durch einen Unfall verstirbt. Der Ehegatte erbt dann zusammen mit der Familie des toten Partners. Probleme sind in solch einer Situation geradezu vorprogrammiert.

Rechtsanwalt und Notar Simon S. Thiede ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins und in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV).

Das und mehr leisten wir für Sie

  • Durchsetzung und Abwehr von Erb- und Pflichtteilsrechten
  • Vermögensübertragungen- und Nachfolge unter Lebenden
  • Sicherung von Vermögen vor Pflichtteilsansprüchen und Steuern durch rechtzeitige Übertragung mit Sicherstellung der Übergeber durch Einräumung von z.B. Nutzungs- und Rücktrittsrechten
  • Sicherung, z.B. im Falle der Scheidung einer Ehe
  • Beratung bei der Abfassung aller Arten von letztem Willen, wie

Testamenten
– Behindertentestamenten
– Geschiedenentestamenten
– Erbverträgen
– Vermächtnissen
– Auflagen an die Erben
– Vorsorgevollmachten
– Patientenverfügungen

Dabei beachten wir insbesondere die Besonderheiten Ihrer speziellen Situation. Oberstes Gebot ist die individuell zugeschnittene Regelung und Beratung, die sich ganz nach Ihrer persönlichen Situation richtet. Wir beachten ganz individuell, ob

  • Sie geschieden oder getrennt sind
  • Sie uneheliche oder Kinder aus einer anderen Ehe besitzen
  • Sie behinderte Kinder oder Angehörige haben
  • Sie adoptiert worden sind
  • Sie Auslandsvermögen besitzen
  • Sie Ausländer sind oder im Ausland leben
  • Sie Anteile an Gesellschaften besitzen
  • Sie eine Firma haben
  • der letzte Wille bindend oder veränderbar sein soll.

Bei unseren Leistungen können wir sowohl als Rechtsanwalt als auch als Notar tätig sein. Simon S.Thiede ist beides.

Steueroptimierung – Erbschaftssteuer sparen

Bereits versteuertes Vermögen will und sollte man nicht noch einmal mit dem Finanzamt teilen.

Wir finden – auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater die rechtlich gegebenen Möglichkeiten, Vermögen zu hinterlassen oder zu Lebzeiten zu übertragen, so dass das Maximale herauskommt.