Anzeige erstatten

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Sie sind Beschuldigter

Ihnen ist Unrecht geschehen und sie wollen dagegen vorgehen und eine Anzeige erstatten.

Bei der Formulierung einer Anzeige muss man vorsichtig sein, um nicht selbst in den strafrechtlichen Bereich zu geraten. Schon eine unbedachte Formulierung reicht hierfür. Es kommt oft vor, dass derjenige, den man angezeigt hat, sich mit einer Gegenanzeige wehrt.

Wenn Sie wissen wollen, wie das Ermittlungsverfahren weitergeht, das durch Ihre Anzeige ausgelöst worden ist, so müssen Sie einen Anwalt beauftragen. Nur der Anwalt kann Akteneinsicht in die Polizeiakte bzw. Ermittlungsakte nehmen. Der Anwalt wird sich diese Akte in sein Büro schicken lassen und mit Ihnen den Inhalt besprechen.