Anwaltskosten

Jeder Anwalt kostet Geld. Kein Anwalt kann aber ungleich viel mehr kosten.

Welche Kosten voraussichtlich in Ihrer Sache entstehen werden, klären wir im Rahmen des Beratungsgesprächs individuell für Sie. Kosten sollen für Sie kein Geheimnis sein. Daher wird die Kostenfrage im Beratungsgespräch auch ohne dass Sie danach fragen von uns angesprochen. Dabei gilt Folgendes:

  • Reine Kostenauskünfte sind kostenlos.
  • Wer den Prozeß gewinnt, zahlt keine Gerichtskosten und keine Anwaltsgebühren für die Klage.

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden wir mit dieser in Kontakt treten, Ihren Fall schildern und um Deckungszusage ersuchen. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen.

Die Gebühren des Anwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltskostengesetz (RVG). Außer bei Beratungen, Strafsachen, Sozialrechtssachen und einigen Angelegenheiten im Verwaltungsrecht wird das anwaltliche Honorar nach dem Gegenstandswert berechnet. Hiervon weichen wir nicht ab. In besonderen Fällen treffen wir eine Honorarvereinbarung, etwa wenn sich der Gegenstandswert noch nicht bestimmen lässt oder wenn der zu erwartende Umfang der Sache nicht mit den gesetzlichen Gebühren abgedeckt werden kann.

Nach dem Gesetz gliedern sich die Kosten in verschiedene Tätigkeitsbereiche auf. Für eine Beratung fällt eine Gebühr an, für eine außergerichtliche Tätigkeit eine weitere und, wenn vor Gericht geklagt wird, entsteht eine neue. Alle Gebühren werden jedoch aufeinander angerechnet, sodass Gebühren nicht doppelt entstehen.

Kostenbeispiele für die außergerichtliche Tätigkeit
Gegenstandswert (in Euro) Geschäftsgebühr incl. MwSt.
1.000 147,56
5.000 492,54
10.000 887,03
50.000 1822,96
100.000 2348,94