
Das Arbeitsrecht hat vielfältige Problemfelder wie zum Beispiel Kündigung, Geltendmachung von Urlaub, Abfindungen, ausstehendem Lohn. Auch kann man sich gegen eine Versetzung wehren.
Vor dem Arbeitsgericht wird in aller Regel nicht nur der rechtliche Aspekt erörtert sondern die Verhandlung dient auch dazu die gegenseitigen Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber auszugleichen. D.h. es wird gehandelt wie auf dem Basar. Das bedeutet, dass wie kaum in einem anderen Rechtsgebiet gestritten und verglichen wird.
In diesem Rechtsgebiet vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dies ist ohne Weiteres möglich. Ein kompetenter Anwalt muss sowohl Erfahrungen bei der Vertretung von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern gesammelt haben. Wir werden immer versuchen das Beste für Sie zu erreichen, egal auf welcher Seite Sie stehen. Als Anwalt sind wir streng zur Parteilichkeit verpflichtet, d.h. egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, die Durchsetzung Ihrer Interessen steht für uns an erster Stelle.