Testament

Es gibt zwei Arten von Menschen. Die mit, und die ohne Testament.

Wer ohne Testament verstirbt wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt. Diese ist im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, festgelegt.

In einem Testament kann man dagegen die Erbfolge nach freiem Belieben ändern. Man kann Personen enterben, gemeinnützige Organisationen einsetzen oder dem Enkel die Taschenuhr vom Großvater vermachen.

Wie mache ich ein Testament

Ein Testament kann man auf mehrere Arten errichten. Zum einen kann man es mit der Hand schreiben und unterschreiben, zum anderen kann man es bei einem Notar machen. Ein mit der Maschine geschriebenes Testament, dass man selbst gemacht hat, ist unwirksam.

Das notarielle Testament hat mehrere Vorteile. Zum einen erspart es den Erben einen Erbschein, zum andern ist es von den Kosten her günstiger als der Erbschein.