Scheidung

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Zugewinnausgleich

Scheidung tut weh – das stimmt nicht immer

Wir versuchen die Scheidung für Sie so schnell und „schmerzlos“ wie möglich durchzuführen.

Eine Scheidung kann nicht ohne Anwalt durchgeführt werden. Mindestens ein Ehepartner muss einen Anwalt haben. Der Partner ohne Anwalt braucht dann der Scheidung nur zustimmen. Voraussetzung ist jedoch immer eine Trennung von einem Jahr. Dies kann aber auch in der gemeinsamen Wohnung erfolgen. Dazu müssen die Partner ihre Lebensbereiche trennen, bis hin zu getrennten Fächern im Kühlschrank. Keiner darf mehr etwas für den anderen tun. (Einkaufen, Wäsche Waschen, Kochen etc.)

Wir versuchen bereits im Vorfeld der Scheidung alles so zu regeln, dass eine unstreitige Scheidung möglich wird.

Eine Scheidung dauert bei Gericht ca. 6-12 Monate. Die Zeit kann aber verkürzt werden, wenn die Partner den Versorgungsausgleich (Aufteilung der Renten) ausschließen. Dies kann durch notarielle Urkunde geschehen, aber nur wenn beide Partner sich darüber einig sind. Ob ein solcher Verzicht auf den Versorgungsausgleich für Sie ratsam ist, kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Wird der Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen, holt das Gericht von den Rententrägern Auskünfte ein und macht automatisch den Versorgungsausgleich. Dazu muss man umfangreiche Fragebögen ausfüllen, wobei wir Ihnen behilflich sind.

In besonderen Fällen kann man den Versorgungsausgleich ausschließen lassen, wenn der Partner sich schwerer ehelicher Verfehlungen schuldig gemacht hat. (etwa dauerndes Fremdgehen oder Straftaten)

Die Kosten des Verfahrens berechne sich nach dem dreifachen gemeinsamen Monatseinkommen. Dies bildet den Streitwert für die Berechnung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Bei der Scheidung wird vom Gericht nichts zum Unterhalt, Zugewinn oder Hausrat geregelt. Dies muss gesondert beantragt werden.