Unterhalt

Ob und wann man Un­ter­halts­an­sprü­che als Ehe­gat­te, Kind oder als El­tern­teil hat, ist nicht ein­fach zu be­rech­nen.

Wir be­die­nen uns da­her der neus­ten Soft­ware, die auch die Ge­rich­te zur Un­ter­haltsberechnung be­nut­zen.

Na­tür­lich be­ra­ten wir vor­her aus­führ­lich zu den Fra­gen des Un­ter­halts­rechts, et­wa ob Sie Un­ter­halts­an­sprü­che ha­ben und ob ein be­reits be­ste­hen­der Un­ter­halt evtl. ge­än­dert wer­den kann. In Zu­kunft wird der so­ge­nann­te El­tern­un­ter­halt, näm­lich der Un­ter­halt, den Kin­der für ih­re El­tern bei Be­dürf­tig­keit zah­len müs­sen, im­mer wich­ti­ger wer­den. Auch hier be­ra­ten wir und hel­fen so­wohl bei der Durch­set­zung als auch bei der Ab­wehr von sol­chen An­sprü­chen.