Ob und wann man Unterhaltsansprüche als Ehegatte, Kind oder als Elternteil hat, ist nicht einfach zu berechnen.
Wir bedienen uns daher der neusten Software, die auch die Gerichte zur Unterhaltsberechnung benutzen.
Natürlich beraten wir vorher ausführlich zu den Fragen des Unterhaltsrechts, etwa ob Sie Unterhaltsansprüche haben und ob ein bereits bestehender Unterhalt evtl. geändert werden kann. In Zukunft wird der sogenannte Elternunterhalt, nämlich der Unterhalt, den Kinder für ihre Eltern bei Bedürftigkeit zahlen müssen, immer wichtiger werden. Auch hier beraten wir und helfen sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von solchen Ansprüchen.