Wenn eine Ehe geschieden wird, so findet automatisch ein Versorgungsausgleich statt. Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der Rentenansprüche. Von jedem Ehegatten wird durch Auskunft des Rentenversicherungsträgers, bei Beamten durch die Versorgungsstelle, die Rentenanwartschaften in der Ehezeit ermittelt und ein Ausgleichsbetrag festgelegt, der an den anderen Ehegatten übertragen wird. Dieser Ausgleich wird vom Familiengericht im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens automatisch durchgeführt, es sei denn die Ehe hat weniger als drei Jahre gedauert. Die Ehezeit ist damit die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats, vor Zustellung des Scheidungsantrages.
In dem Versorgungsausgleich werden einbezogen
– gesetzliche Rentenversicherung
– Beamtenversicherung
– betriebliche Altersversorgung
– private Lebensversicherungen auf Rentenbasis
Beim Versorgungsausgleich müssen Sie nichts bezahlen, sondern es wird intern von Ihrem Rentenkonto ein Betrag auf das Rentenkonto des anderen Ehegatten übertragen und umgekehrt. Dies führt manchmal dazu, dass Ihre Altersrente dadurch weniger wird. Dies gilt selbst für den Fall, dass derjenige, dem Anwartschaften übertragen worden sind, selbst noch keine Rente bezieht.
Früher gab es das sogenannte Rentnerprivileg, d.h. ihre Rente wurde noch nicht gekürzt, solange der andere selbst keine Rente bezog. Dies ist nach der letzten Reform des Gesetzgebers weggefallen. Man kann jedoch beantragen, dass die Kürzung ausgesetzt wird, solange man dem anderen Ehepartner Unterhalt bezahlt. Hierzu sind jedoch komplizierte Berechnungen notwendig.
Wir sind in der Lage, diese Berechnungen durchzuführen und haben die neuste Software hierfür, die auch die Gerichte benutzen.
Daher können wir die Vorschläge zum Versorgungsausgleich, die das Gericht unterbreitet, auch genaustens prüfen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit durch einen notariellen Vertrag den Versorgungsausgleich auszuschließen. Dies bedeutet, dass keiner von dem anderen Versorgungsanwartschaften übertragen bekommt und das die Scheidung dadurch wesentlich schneller geht.
Jedoch muss immer bedacht werden, dass man evtl. eine Altersarmut kommt, wenn man auf die übertragenen Anwartschaften verzichtet. Anderseits ist es für den Ehegatten günstig, der mehr Anwartschaften zu übertragen hat, als er selber zurück bekommt.
Wir beraten Sie hierüber kompetent und ausführlich.
Um hier nicht alles zu Wiederholen, was zum Versorgungsausgleich zu sagen ist, verweise ich auf folgende Internetseite: de.wikipedia.org/versorgungsausgleich