Zugewinnausgleich

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Scheidung

Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich ist die Verteilung des Vermögens, das in der Ehe erworben wurde. Es wird kurz gesagt eine Art „Kassensturz“ gemacht und berechnet, wer während der Ehe mehr Vermögen erworben hat. Der, der mehr hat, muss dem Anderen die Hälfte abgeben. Die Einzelheiten sind zu kompliziert und umfangreich, um sie hier zu erklären und von Fall zu Fall verschieden. Wir berechnen gerne für Sie, ob Sie Anspruch auf einen Zugewinnausgleich haben, oder ob Sie Zugewinnausgleich zahlen müssten und setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren Forderungen ab.