Sie sind Beschuldigter

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Sie wollen eine Anzeige erstatten.

Manchmal kann man es nicht vermeiden, mit der Strafjustiz in Berührung  zu kommen. Niemand ist davor geschützt. Hierzu reicht schon eine Anzeige durch einen anderen Mitbürger.

Die Sache beginnt mit einem Ermittlungsverfahren. Schon dies kann für Sie schwerwiegende Folgen haben. Daher ist eine Vertretung im Ermittlungsverfahren unbedingt notwendig. Hier werden die ersten Weichen gestellt. Je früher der Anwalt eingeschaltet wird, desto besser kann er helfen.

Oberste Regel ist zunächst, nicht ohne den Rat eines Anwalts mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht zu sprechen.

Jeder Strafverteidiger weiß, dass er oder sein Mandant sich erst äußern sollten, wenn die Akte eingesehen wurde. Angaben ohne Akteneinsicht sind sehr gefährlich.
Schweigen darf dem Angeschuldigten nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Es stellt auch kein Schuldeingeständnis da. Nur der Anwalt kann Akteneinsicht in die Polizeiakte/Ermittlungsakte nehmen. Der Anwalt wird sich diese Akte in sein Büro schicken lassen und mit Ihnen den Inhalt besprechen.

Sollten Sie also von der Polizei einen Anhörungsbogen oder vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift erhalten, so sollten sie dringend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Wir werden für Sie auch prüfen, ob eine Pflichtverteidigung möglich ist und uns dann für Sie als Pflichtverteidiger vom Gericht bestellen zu lassen.